Externe Meldestellen
Das Hinweisgeberschutzgesetz räumt Personen, die beabsichtigen, einen Hinweis abzugeben ein Wahlrecht ein, ob sie sich an eine organisationsinterne Meldestelle wenden oder eine externe Meldestelle des Bundes oder der Länder anrufen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gibt aber auch vor, dass Meldungen an eine interne Stelle bevorzugt werden sollen, wenn über diese wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und hinweisgebende Personen keine Repressalien zu befürchten haben.
Wir verfolgen alle relevanten Hinweise, die über unsere interne Meldestelle eingehen und bekennen uns ausdrücklich zum Schutz aller hinweisgebenden Personen vor Repressalien.
Bei Verstößen gegen bundesrechtliche Vorschriften durch Behörden oder Dienststellen des Landes Burgenland ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung die zuständige externe Meldestelle.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gibt aber auch vor, dass Meldungen an eine interne Stelle bevorzugt werden sollen, wenn über diese wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und hinweisgebende Personen keine Repressalien zu befürchten haben.
Wir verfolgen alle relevanten Hinweise, die über unsere interne Meldestelle eingehen und bekennen uns ausdrücklich zum Schutz aller hinweisgebenden Personen vor Repressalien.
Bei Verstößen gegen bundesrechtliche Vorschriften durch Behörden oder Dienststellen des Landes Burgenland ist das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung die zuständige externe Meldestelle.
Kontakt:
Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Hinweisgeberstelle
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon: + 43 1 53 126-906899
Hinweisgeberstelle
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon: + 43 1 53 126-906899